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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Sprachlicher Hinweis

Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht dies lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter.

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2. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Modern Fitness oHG (im nachfolgenden als dieHalle bezeichnet) und Verbrauchern (im folgenden als Nutzer bezeichnet), die im Rahmen eines Vertragsabschlusses geschlossen werden.

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Verbraucher ist in diesem Sinne jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (gesetzliche Definition laut § 13 BGB).

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3. Vertragspartner

Im Falle des Vertragsabschlusses kommt der Vertrag des Nutzers mit folgender Gesellschaft zustande:

Modern Fitness oHG

dieHalle-modernfitness
Gewerbestraße 3
83404 Ainring

Geschäftsführer: Werner und Karin Hochrainer
Handelsregisternummer: HRA 14590
Registergericht: Amtsgericht Traunstein

Telefon: +49 (0)176 10498630
E-Mail: info@dieHalle-modernfitness.de

USt-IdNr.: DE365359807

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4. Leistungen im Rahmen des Vertrages

Der Nutzer ist zum Besuch des im Vertrag gewählten dieHalle Standortes, Gewerbestraße 3, 83404 Ainring und zur Nutzung der allgemeinen Fitnessgeräte innerhalb der kommunizierten Öffnungszeiten berechtigt. DieHalle erbringt die nachstehend angeführten Leistungen bei monatlich kündbaren Verträgen und/oder Jahresverträgen:

  • Nutzungsmöglichkeit der Panatta Krafttrainingsgeräte

  • Nutzungsmöglichkeit der Herzkreislaufgeräte

  • Nutzungsmöglichkeit des Freihantel- und Functionaltrainingsbereichs

  • Nutzung der Umkleide, der Duschen und sanitären Einrichtungen

  • Nutzung des Parkplatzes während der Anwesenheiten im Studio

  • Nutzung der Infrarotkabine

  • Nutzung der Kursangebote

  • Inanspruchnahme von Trainingsberatung auf den Trainingsflächen

  • Getränke-Flat

Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Für minderjährige Nutzer (unter 18 Jahren) zeichnet der Erziehungsberechtigte, der zugleich bestätigt, gesetzlich zur Vertretung befugt zu sein

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4.1. Leistungen im Rahmen des Kurs-Abos

Der Nutzer ist zum Besuch des im Vertrag gewählten dieHalle Standortes, Gewerbestraße 3, 83404 Ainring und zur Nutzung der allgemeinen Kursangebote innerhalb der kommunizierten Öffnungszeiten berechtigt. DieHalle erbringt die nachstehend angeführten Leistungen bei einem Kurs-Abo:

  • Nutzungsmöglichkeit der Kursangebote

  • Nutzungsmöglichkeit der Infrarotkabine

  • Nutzung der Getränke-Flat

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4.2. Zusätzliche Leistungen

Nicht im monatlichen Beitrag enthalten sind zusätzliche, als solche gekennzeichneten Angebote. Diese unterscheiden sich in Angebote welche in Form eines zusätzliche Abos, genannt ADD-ON oder als Einzelleistung gebucht werden können. Folgende ADD-ON werden bei dieHalle angeboten:

  • Nutzung des Solariums

  • 10er Karte

Einzelleistungen:​

  • Tageskarten

  • Solariumkarte​

  • Gesundheitschecks

  • Ernährungsberatung

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5. Dauer und Kündigung

Das Vertragsverhältnis wird auf die vereinbarte Vertragslaufzeit abgeschlossen, bei monatlich kündbaren Verträgen auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden. Wird eine kostenlose Testphase vereinbart, beginnt das Vertragsverhältnis am Tag nach Ende der Testphase.

Den Vertragspartnern steht es frei, das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen schriftlich aufzulösen. Diese Auflösung tritt nach der Kündigungsfrist von einem Monat bei monatlich kündbaren Verträgen oder von 3 Monaten bei Jahresverträgen vor Ablauf des vereinbarten Vertrages in Kraft. Bereits bezahlte Gebühren und Beiträge werden dem Nutzer umgehend rückerstattet. Die kostenlose Testzeit kann, egal ob bei Anmeldung in der Halle oder bei online Anmeldung pro Person ausnahmslos nur einmal genutzt werden. Den Vertragspartnern steht es frei, die kostenlos Testphase inklusive ADD-ONs (optional) ohne Angabe von Gründen schriftlich aufzulösen. Diese Auflösung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Ab diesem Tag können Leistungen nicht mehr beansprucht werden. Die erste Beitragsbuchung beginnt nach der kostenlosen Testphase. 

ADD-Ons werden auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, sind mit einer Frist von einem Monat kündbar. ADD-ONs werden bei einer Stilllegung der Mitgliedschaft automatisch für die entsprechende Dauer ebenfalls pausiert.

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5.1. Kündigung Jahresvertrag

Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, mindestens aber für 12 Monate und kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Vertragsende gekündigt werden.

Wird der Mitgliedsvertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten vor dem Beendigungszeitraum gekündigt, verlängert sich der Vertrag um 1 Monat automatisch.

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6. Beiträge und Umsatzsteuer

Sämtliche Entgelte, die für die unterschiedlichen Angebote berechnet werden, werden während des Bestellprozesses angezeigt. Sämtliche Beträge beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

Der Nutzer hat folgende Zahlungen zu leisten:

Eine Einmalzahlung in Höhe von 54€ für das „Startpaket“: Dieses beinhaltet das dieHalle Armband und den Welcome-Termin (inklusive der Erklärung der Hallenabläufe). Diese Einmalzahlung wird mittels SEPA-Lastschrift abgebucht. Die Einmalzahlung des „Startpakets“ wird im Falle eines Rücktritts bzw. Stornos der Mitgliedschaft, innerhalb der Testphase, auf das Bankkonto des Mitglieds rückerstattet. Die monatliche Trainingsgebühr ist erstmalig zum vereinbarten Zahlungsbeginn fällig (erst nach einer etwaigen kostenlosen Testphase), in den Folgemonaten zum Ersten eines jeden Monats (s. Vereinbarung Mitgliedschaft). Das erste Trainingsmonat wird anteilig berechnet. Die halbjährliche Verwaltungsgebühr von 25€ ist erstmals zum vereinbarten Zahlungsbeginn fällig, in der Folge jeweils nach einem halben Jahr Vertragslaufzeit. Die halbjährliche Verwaltungsgebühr dient der Zurverfügungstellung der digitalen Mitgliederverwaltungs- und Mitgliedermanagementplattformen, welche der Nutzer zur Verwaltung seiner Mitgliedschaft nutzt (Studioapp, Mitgliederbereich auf www.dieHalle-modernfitness.de, Add-On Terminal in der Halle).

Bei einem erfolglosen Einzugsversuch des Mitgliedsbeitrages, im Zuge des gewählten SEPA-Lastschriftverfahrens, werden die von Seiten der Bank des Nutzers als auch jene des Clubs verlangten Rückläuferspesen an den Nutzer weiterverrechnet. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr berechnet.
Der Nutzer hat im Falle des Zahlungsverzuges gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. zu leisten, sowie eine Mahngebühr zu bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges wird ein Inkassobüro und/oder ein Rechtsanwalt mit der Einbringung betraut. Die vom Nutzer verschuldeten, hierfür anfallenden Kosten, sind vom Nutzer zu tragen.

Ergänzende Regelung für Onlineverträge bei Rücktritt durch Widerruf:
Wenn der Nutzer eine Leistung während der Rücktrittsfrist in Anspruch nimmt, hat er einen angemessenen Betrag für die Nutzung zu bezahlen. Dieser ergibt sich aus dem Preis des jeweiligen aktuellen Einzeleintritts, ist jedoch mit dem im ursprünglichen Vertrag vereinbarten doppelten monatlichen Entgelt beschränkt. Ausgenommen hiervon ist die bei erstmaliger Anmeldung einmalige kostenlose Testphase.

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7. Zugangsberechtigung zum Studio
Der Nutzer erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium (Armband), welches ihm den Zutritt zur Halle ermöglicht. Ohne Mitführung des Armbands darf das Studio dem Nutzer den Zutritt zur Halle, sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern, sofern sich der Nutzer nicht anderweitig ausweisen und nachvollzogen werden kann, dass eine gültige Mitgliedschaft besteht.

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7.1.Umgang mit dem Zutrittsmedium
Der Nutzer ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich der Halle zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird eine etwaige Zahlungsfunktion des Zutrittsmediums gesperrt. 

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7.2. Neuaustellung des Zutrittsmediums

Für jede Neuausstellung des Zutrittsmediums, die aufgrund eines schuldhaften Verlustes oder einer schuldhaften Beschädigung des Zutrittsmediums erforderlich wird, ist eine Aktivierungsgebühr von EUR 19,90 fällig.

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8. Veränderungen persönlicher Daten

Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Nutzers sind im Mitgliederbereich unverzüglich selbstständig zu ändern oder bei einem Mitarbeiter in der Halle bekanntzugeben.

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9. Aufklärung

Der Nutzer versichert für das Training geeignet zu sein. Der Nutzer wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter von dieHalle weder einschätzen noch überprüfen können, ob der Nutzer medizinisch für das Training geeignet ist. Dem Nutzer wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme des Trainings einer entsprechenden ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Es ist den Sicherheitsanweisungen des Personals stets Folge zu leisten.

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10. Haftungsausschluss

dieHalle haftet für Schäden an von Nutzern eingebrachten Gegenständen nur dann, wenn der Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln bzw. Unterlassen von Mitarbeitern des Studios oder sonstigen Personen, die dem Personal der Halle zuzurechnen sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls sind solche Schäden der Halle unverzüglich anzuzeigen.
 

Eine Haftung für die Verwendung der Sportgeräte kommt nicht in Betracht. Der Nutzer wurde auf die Betreuungsmögichkeiten hingewiesen.


Die zur Verfügung gestellten Umkleideschränke dürfen ausschließlich während der Trainingszeit in der Halle verwendet werden. Darüber hinaus verwendete Schränke werden vom Hallenpersonal geöffnet. Am Ende des Tages werden alle noch versperrten Schränke vom Hallenpersonal geöffnet.


Der Nutzer ist für die ordnungsgemäße Verwahrung der in der Halle mitgebrachten Sachen selbst verantwortlich. Der Nutzer verpflichtet sich daher seine persönlichen Sachen in der Halle nicht unbeaufsichtigt zu lassen oder zu versperren. Es wird für abhandengekommene oder beschädigte Sachen, (Geldbeträge, Wertgegenstände, etc.) die nicht ordnungsgemäß in den Spinden versperrt wurden, nicht gehaftet.

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11. Hausordnung
Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes der Halle, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Der Nutzer hat den Weisungen Folge zu leisten.

 

12. Zutritt zum Studio

Der Zutritt zur Halle ist nur während der kommunizierten Öffnungszeiten und nur mit dem Armband oder einem sonstigen zur Verfügung gestellten Zutrittsmedium möglich.


Der Zutritt mit oder von Kindern unter 14 Jahren ist in der Halle nur mit Genehmigung erlaubt.


Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit in der Halle anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich.


Alkoholisierte Personen sowie Nutzer, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.


Der Konsum, die Mitnahme, das Anbieten, das Verschaffen oder sonstiges Überlassen von Spirituosen, Zigaretten, Dopingmitteln oder sonstigen verbotenen Stoffen ist im Club verboten, dies gilt auch für das Einbringen von Waffen, explosiven Stoffen etc.

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13. Datenschutz

Wir versichern Ihnen, dass alle personenbezogenen Daten vertraulich behandelt werden und wir uns bei der Verarbeitung und Nutzung von Daten an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Der Nutzer akzeptiert die beiliegende Datenschutzbestimmung. Diese hängt weiters in der Halle aus und befindet sich auf der Homepage unter www.dieHalle-modernfitness.de

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14. Selbstständige gewerbliche Tätigkeiten

Jede selbständige gewerbliche Tätigkeit in der Halle (z.B. als Fitnesstrainer) ohne diesbezügliche vertragliche Vereinbarung mit der Halle ist untersagt.

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15. Betriebsunterbrechung

Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur der Halle sind gänzliche Betriebsunterbrechungen möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind rechtzeitig vorab per Aushang im Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessstudiobetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.

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16. Vorzeitige Vertragsauflösung

dieHalle kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit vorzeitig auflösen. Wichtige Gründe sind insbesondere:

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  • Zahlungsverzug trotz erfolgter Mahnung und Nachfrist von zumindest 14 Tagen

  • Begehung einer strafbaren Handlung durch den Nutzer im Studio

  • Schuldhafte Verursachung von Personen und/oder Sachschäden im Studio

  • Unsittliches oder grob anstößiges Verhalten, sowie groben Verstößen gegen die Hausordnung

  • unberechtigte Missachtung von Weisungen des Studiopersonals

  • Besitz, Konsum oder Anbieten verbotener Stoffe gemäß Punkt 12

  • selbstständige gewerbliche Tätigkeit gemäß Punkt 14

  • Weitergabe des Zutrittsmediums

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17. Sonstiges

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung. Gerichtsstand des Studios für Klagen gegen dieHalle ist das Amtsgericht – Registergericht – Traunstein.

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Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.

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Sollten einzelne Bestimmungen bzw. Klauseln dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die nichtigen oder unwirksamen Klauseln bzw. Bestimmungen sind jedoch durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen.
 

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

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18. Kundendienst

Unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen können Sie jederzeit per Mail info@dieHalle-modernfitness.de erreichen.

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19. Streitschlichtung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter http://ec.europa.eu/consumers/odr.

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